Nach(ge)richt(et)

Es geht das Gerücht,
das hohe Gericht
habe im Zweifel für den Angeklagten
und verzweifelten Höchstrichter,
der auf schuldig plädierte,
nicht nur eine hohe, sondern die Höchststrafe gefordert.
Das über ihn verhängte Strafgericht
verurteilte ihn zu einem Verfahren,
das wegen Verjährung
Nach der Urteilsverkündung
eingestellt wurde.
Es gilt die Unschuldsvermutung

Ein hoher Beamter, der angefüttert wurde, erklärte angespeist vor Gericht, dass er gleich gewusst habe, dass das Anfutter nur als Köder benutzt worden sei, um ihm das Maul zu stopfen und als einen Gestopften anpatzen zu können. Reiner Futterneid, meinte er. Gehört verboten.

N.N., der einer älteren Frau nicht nur das Messer an die Kehle gesetzt, sondern diese durchschnitten hatte, verteidigte sich vor Gericht, dass ihm die Dame mit unzweifelhaften Gesten darum gebeten habe, weil sie sonst zu ersticken drohte. Er habe einen Kehlkopfschnitt versucht. Der aber sei daneben gegangen.
Vom Verbleib des Schmuckes und der Handtasche wisse er nichts.
Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Die Nachricht kam einer Hinrichtung gleich und war nicht richtig.
Die richtige Nachricht wäre keine Hinrichtung gewesen.
Der in den Nachrichten Hingerichtete verlangte eine Richtigstellung.
Die Richtigstellung der Nachricht wäre ihm wichtig.
Die Nachricht hat sich gegen ihn gerichtet,
nachgerade gerichtet hat sie ihn,
um nicht zu sagen
Nachgerichtet

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